Stichtag 05.02.
Was Ihr jetzt unbedingt wissen solltet
Bis zum Stichtag 05.02.2025 können die Mannschaften für die Sommersaison 2025 gemeldet werden. Nachmeldungen sind kostenpflichtig (Erwachsene 50 € pro Mannschaft, Jugendliche 25 €) und nur bis zum 16.02.2025 möglich.
Vor dem 05.02. gibt es einen weiteren wichtigen Stichtag, den 31.01. An diesem Tag endet die erste Lizensierungsphase, in der Lizenzwechsel ohne Zustimmung des abgebenden Vereins erfolgen können.
In der zweiten Lizensierungsphase können Lizenzwechsel nur noch mit Genehmigung des abgebenden Vereins erfolgen.
Mit Ende der ersten Lizensierungsphase weiß der abgebende Vereine, welche Spieler ihm für die Mannschaften zur Verfügung stehen und kann demnach entscheiden, ob er Mannschaften weiter-, neu- oder ummelden kann. Vor Einführung der Spiellizenzen war es möglich, dass Spieler den abgebenden Verein verlassen haben (um in einem anderen Verein zu spielen), nachdem der die Mannschaften gemeldet hatte. Heute kann der abgebende Verein das verhindern.
Bei Jugend und Erwachsenen gelten dieselben Termine und Regeln bezüglich der Lizensierung.
Antwort: Das Sportbüro wird die Mannschaft abmelden.
Begründung:
1. Alle bestehenden Mannschaften müssen um-, weiter- oder abgemeldet werden.
2. Das Sportbüro hat in den vergangenen Jahren versucht, die Vereine zu kontaktieren, die für bestehende Mannschaften diese Entscheidung nicht eingegeben haben.
3. Sind Vereine bis zu einem bestimmten Datum (19.02.2025?) nicht erreichbar, so meldet das Sportbüro die (vergessenen) Mannschaften ab. Danach stehen alle Mannschaften fest, die in der kommenden Saison spielen und die geografische Staffeleinteilung wird vorgenommen. Sie ist sehr sensibel gegenüber Neueingaben oder Löschungen von Mannschaften. Sie wird anschließend durch die Regionssportwarte kontrolliert und danach veröffentlicht. Danach gibt es eine Einspruchsfrist für die Vereine und nach deren Ablauf kann der Spielplan erstellt werden. Danach wird das Terminmodul geöffnet und die Terminabsprachen können erfolgen.
Info: Wird eine Mannschaft, die in einer Saison bis 1 Woche vor dem offiziellen Punktspielbeginn - in diesem Jahr der 18.04.2025 - zurückgezogen wurde, an den Mannschaftsspielen der darauf folgenden Saison (Freiluft/Halle) wieder angemeldet, so gilt diese Anmeldung als Neuanmeldung. (Bezüglich der Tieferstufung siehe die Antwort auf die nächste Frage)
Antwort: Nein.
Begründung:
1. Wenn eine Mannschaft für die Sommersaison 2025 abgemeldet wird und, kann sie laut TNB-Wettspielordnung (WSPO) § 9 im Sommer 2026 maximal zwei Klassen unterhalb der Spielklasse, in der sie vor ihrer Abmeldung gespielt haben, eingestuft werden. Bei einer Verbandsliga-Mannschaft wäre das die Bezirksliga.
2. Um in der Sommersaison 2026 wieder zu spielen, muss die Mannschaft neu gemeldet werden. Mit der Neumeldung kann ein Antrag auf Höhereinstufung gestellt werden.
3. Ohne ein Antrag auf Höhereinstufung wird die Mannschaft in die unterste Spielklasse eingeteilt.
Alternative: Einige Vereine melden ihre Mannschaft für den Sommer 2025 weiter und entscheiden bis zum 18.04.2025, ob sie die Mannschaft zurückziehen. Bis zu diesem Zeitpunkt kostet die Zurückziehung 50 €. Sie wirkt gleichzeitig wie eine Abmeldung, d.h. wenn die Mannschaft in der Sommersaison 2026 wieder spielen möchte, müsste sie neu gemeldet werden und es gilt § 9 der TNB-WSPO.
Der schwerwiegende Effekt dieses Vorgehens darf nicht verschwiegen werden:
Eine Neueinteilung der Staffeln und/oder eine Änderung des Spielplans kann zu diesem Zeitpunkt nicht mehr vorgenommen werden. Die Spiele gegen die zurückgezogene Mannschaft fallen aus:
Wenn zwei Mannschaften auf diese Weise ausfallen, wird z.B. aus einer 5er Staffel mit 4 Spielen für jeden schnell eine 3er Staffel mit 2 Spielen für jede verbliebene Mannschaft!



