Nächster Stichtag 2024

Meldeschluss für die Namentliche Mannschaftsmeldung für die Sommersaison 2024

    Stichtag 15.03.

    Bis zum Stichtag 15.03. können die namentlichen Meldungen für die Sommersaison eingegeben werden. Nachmeldungen sind kostenpflichtig (50 € pro Meldeliste) und im Jahr 2024 nur bis Sonntag, den 14.04. möglich.

     

    Stichtag 30.06.

    Vom 01. bis zum 30.06. können die Mannschaften für die Wintersaison gemeldet werden.

     

    Stichtag 16.07.

    Nur noch bis zum 16.07. können Vereine Mannschaften für die Wintersaison kostenpflichtig nachmelden.

    Danach stehen die Mannschaften fest, die an der Wintersaison teilnehmen und die Staffeleinteilung kann erfolgen.

    Nach dem 16.07. wird zunächst geprüft, ob die Anträge für Neu- und Ummeldungen in die gewünschte Spielklasse sowie die Anträge für den Aufstieg von Tabellenzweiten erfüllt werden können. Es wird entschieden, wo wegen zu großer Entfernungen kleinere Staffeln als die gewünschte Standardgröße eingerichtet werden müssen. 

    Danach erfolgt die geografische Einteilung der Staffeln, die auf der Basis von Fahrzeit bzw. Fahrkilometer erfolgt. Die Entfernung per Luftlinie kommt nicht in Frage, weil beispielsweise die Entfernung von Cuxhaven und Wilhelmshaven per Luftlinie etwa 52 km beträgt, die Fahrkilometer aber ungefähr 123 km sind.

    Das Ziel ist eine Staffeleinteilung, bei der Fahrzeit bzw. Fahrkilometer möglichst gering sein sollen. Natürlich sollen Fahrzeit/Fahrkilometer nicht in der einen Staffel auf Kosten einer anderen Staffel verringert werden. Die optimale Staffeleinteilung ist die, in der die Summe der Fahrzeiten/Fahrkilometer aus allen Staffeln möglichst klein ist.

    Die Staffeleinteilung ist sehr sensibel gegenüber Veränderungen, die aus einer optimalen Einteilung eine weniger gute machen können. Sie wird deshalb nur einmal vorgenommen, anschließend von den Regionen geprüft und dann veröffentlicht. Danach gibt es eine Einspruchsfrist für die Vereine und nach deren Ablauf kann der Spielplan erstellt werden. Danach wird das Terminmodul geöffnet und die Terminabsprachen können erfolgen.

    Stichtag 18.02.

    Nur noch bis zum 18.02. können Vereine Mannschaften für die Sommersaison kostenpflichtig nachmelden.

    Danach stehen die Mannschaften fest, die an der Sommersaison teilnehmen und die Staffeleinteilung kann erfolgen.

    Nach dem 18.02. wird zunächst geprüft, ob die Anträge für Neu- und Ummeldungen in die gewünschte Spielklasse sowie die Anträge für den Aufstieg von Tabellenzweiten erfüllt werden können. Es wird entschieden, wo wegen zu großer Entfernungen kleinere Staffeln als die gewünschte Standardgröße eingerichtet werden müssen. 

    Danach erfolgt die geografische Einteilung der Staffeln, die auf der Basis von Fahrzeit bzw. Fahrkilometer erfolgt. Die Entfernung per Luftlinie kommt nicht in Frage, weil beispielsweise die Entfernung von Cuxhaven und Wilhelmshaven per Luftlinie etwa 52 km beträgt, die Fahrkilometer aber ungefähr 123 km sind.

    Das Ziel ist eine Staffeleinteilung, bei der Fahrzeit bzw. Fahrkilometer möglichst gering sein sollen. Natürlich sollen Fahrzeit/Fahrkilometer nicht in der einen Staffel auf Kosten einer anderen Staffel verringert werden. Die optimale Staffeleinteilung ist die, in der die Summe der Fahrzeiten/Fahrkilometer aus allen Staffeln möglichst klein ist.

    Die Staffeleinteilung ist sehr sensibel gegenüber Veränderungen, die aus einer optimalen Einteilung eine weniger gute machen können. Sie wird deshalb nur einmal vorgenommen, anschließend von den Regionen geprüft und dann veröffentlicht. Danach gibt es eine Einspruchsfrist für die Vereine und nach deren Ablauf kann der Spielplan erstellt werden. Danach wird das Terminmodul geöffnet und die Terminabsprachen können erfolgen.

     

    Stichtag 31.01.

    An diesem Tag endet die erste Lizensierungsphase, in der Lizenzwechsel ohne Zustimmung des abgebenden Vereins erfolgen können.

    In der zweiten Lizensierungsphase, also nach dem 31.01., können Lizenzwechsel nur noch mit Genehmigung des abgebenden Vereins erfolgen.

    Mit Ende der ersten Lizensierungsphase weiß der abgebende Vereine, welche Spieler ihm für die Mannschaften zur Verfügung stehen und kann demnach entscheiden, ob er Mannschaften weiter-, neu- oder ummelden kann. Meldeschluss für die Meldung der Mannschaften ist der 05.02..

    Vor Einführung der Spiellizenzen war es möglich, dass Spieler den abgebenden Verein verlassen haben (um in einem anderen Verein zu spielen), nachdem der die Mannschaften gemeldet hatte. Heute kann der abgebende Verein das verhindern.

     

    Stichtag 05.02.

    Bis zum Stichtag 05.02. können die Mannschaften für die Sommersaison gemeldet werden. Nachmeldungen sind kostenpflichtig (50 € pro Mannschaft) und im Jahr 2024 nur bis Sonntag, den 18.02. möglich.

    Frage 1:

    Was passiert, wenn ich vergesse, eine Mannschaft weiterzumelden?

    Antwort: Das Sportbüro wird die Mannschaft abmelden. 

    Begründung:

    1.      Alle bestehenden Mannschaften müssen um-, weiter- oder abgemeldet werden.

    2.      Das Sportbüro hat in den vergangenen Jahren versucht, die Vereine zu kontaktieren, die für bestehende Mannschaften diese Entscheidung nicht eingegeben haben. 

    3.      Sind Vereine bis zu einem bestimmten Datum – für die Sommersaison 2024 der 18.02. – nicht erreichbar, so meldet das Sportbüro die (vergessenen) Mannschaften ab. Danach stehen alle Mannschaften fest, die in der kommenden Saison spielen und die geografische Staffeleinteilung wird vorgenommen.

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